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   VG Würzburg, 09.12.2014 - W 7 K 14.799   

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VG Würzburg, 09.12.2014 - W 7 K 14.799 (https://dejure.org/2014,53288)
VG Würzburg, Entscheidung vom 09.12.2014 - W 7 K 14.799 (https://dejure.org/2014,53288)
VG Würzburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - W 7 K 14.799 (https://dejure.org/2014,53288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einbürgerung; keine Straffreiheit; keine Geringfügigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 4.14

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Anspruchseinbürgerung;

    Auszug aus VG Würzburg, 09.12.2014 - W 7 K 14.799
    Bereits ein Überschreiten der Unbeachtlichkeitsgrenze um ein Drittel wäre nicht mehr geringfügig i.S.d. § 12a Abs. 1 Satz 3 StAG und schließt aus, dass die Strafen außer Betracht bleiben (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 10 C 4/14 - juris Rn. 13; U.v. 20.3.2012 - 5 C 5/11 - juris; HessVGH, U.v. 8.4.2014 - 5 A 2213/13 - juris Rn. 29; VGH BW, U.v. 6.11.2013 - 1 S 244/13 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 4.4.2011 - 5 C 11.474 - juris).

    Denn eine Verurteilung ist zu berücksichtigen, solange noch keine Tilgung im Bundeszentralregister erfolgt ist (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 10 C 4/14 - juris Rn. 14; HessVGH, U.v. 8.4.2014 - 5 A 2213/13 - juris Rn. 26; VGH BW, U.v. 6.11.2013 - 1 S 244/13 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 4.4.2011 - 5 C 11.474 - juris Rn. 7).

    Denn jede Verurteilung wegen einer rechtswidrigen Tat - abgesehen von den in § 12a Abs. 1 StAG aufgeführten Ausnahmen - führt zu einem materiellen Einbürgerungshindernis (vgl. BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 10 C 4/14 - juris Rn. 22).

    Dies gilt selbst dann, wenn die Grenze der Unbeachtlichkeit mehr als geringfügig im Sinne von § 12a Abs. 1 Satz 3 StAG überschritten worden ist (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 10 C 4/14 - juris Rn. 28 m.w.N.).

    Eine solche Härte muss durch atypische Umstände des Einzelfalls bedingt sein und gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen werden und deshalb durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest entscheidend abgemildert werden können (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 10 C 4/14 - juris Rn. 29; VGH BW, U.v. 6.11.2013 - 1 S 244/13 - juris Rn. 24 ff.; jeweils m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2013 - 1 S 244/13

    Öffentliches Interesse bei Einbürgerungen

    Auszug aus VG Würzburg, 09.12.2014 - W 7 K 14.799
    Bereits ein Überschreiten der Unbeachtlichkeitsgrenze um ein Drittel wäre nicht mehr geringfügig i.S.d. § 12a Abs. 1 Satz 3 StAG und schließt aus, dass die Strafen außer Betracht bleiben (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 10 C 4/14 - juris Rn. 13; U.v. 20.3.2012 - 5 C 5/11 - juris; HessVGH, U.v. 8.4.2014 - 5 A 2213/13 - juris Rn. 29; VGH BW, U.v. 6.11.2013 - 1 S 244/13 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 4.4.2011 - 5 C 11.474 - juris).

    Denn eine Verurteilung ist zu berücksichtigen, solange noch keine Tilgung im Bundeszentralregister erfolgt ist (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 10 C 4/14 - juris Rn. 14; HessVGH, U.v. 8.4.2014 - 5 A 2213/13 - juris Rn. 26; VGH BW, U.v. 6.11.2013 - 1 S 244/13 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 4.4.2011 - 5 C 11.474 - juris Rn. 7).

    Eine solche Härte muss durch atypische Umstände des Einzelfalls bedingt sein und gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen werden und deshalb durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest entscheidend abgemildert werden können (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 10 C 4/14 - juris Rn. 29; VGH BW, U.v. 6.11.2013 - 1 S 244/13 - juris Rn. 24 ff.; jeweils m.w.N.).

  • VGH Hessen, 08.04.2014 - 5 A 2213/13

    Grenze der Geringfügigkeit im Sinne von § 12 a Abs. 1 Satz 3 StAG

    Auszug aus VG Würzburg, 09.12.2014 - W 7 K 14.799
    Bereits ein Überschreiten der Unbeachtlichkeitsgrenze um ein Drittel wäre nicht mehr geringfügig i.S.d. § 12a Abs. 1 Satz 3 StAG und schließt aus, dass die Strafen außer Betracht bleiben (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 10 C 4/14 - juris Rn. 13; U.v. 20.3.2012 - 5 C 5/11 - juris; HessVGH, U.v. 8.4.2014 - 5 A 2213/13 - juris Rn. 29; VGH BW, U.v. 6.11.2013 - 1 S 244/13 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 4.4.2011 - 5 C 11.474 - juris).

    Das Tatbestandsmerkmal der Geringfügigkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der vollen verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterliegt (HessVGH, U.v. 8.4.2014 - 5 A 2213/13 - juris Rn. 29 m.w.N.).

    Denn eine Verurteilung ist zu berücksichtigen, solange noch keine Tilgung im Bundeszentralregister erfolgt ist (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 10 C 4/14 - juris Rn. 14; HessVGH, U.v. 8.4.2014 - 5 A 2213/13 - juris Rn. 26; VGH BW, U.v. 6.11.2013 - 1 S 244/13 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 4.4.2011 - 5 C 11.474 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 04.04.2011 - 5 C 11.474

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Überschreitung der Bagatellgrenze für Geldstrafen

    Auszug aus VG Würzburg, 09.12.2014 - W 7 K 14.799
    Bereits ein Überschreiten der Unbeachtlichkeitsgrenze um ein Drittel wäre nicht mehr geringfügig i.S.d. § 12a Abs. 1 Satz 3 StAG und schließt aus, dass die Strafen außer Betracht bleiben (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 10 C 4/14 - juris Rn. 13; U.v. 20.3.2012 - 5 C 5/11 - juris; HessVGH, U.v. 8.4.2014 - 5 A 2213/13 - juris Rn. 29; VGH BW, U.v. 6.11.2013 - 1 S 244/13 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 4.4.2011 - 5 C 11.474 - juris).

    Denn eine Verurteilung ist zu berücksichtigen, solange noch keine Tilgung im Bundeszentralregister erfolgt ist (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 10 C 4/14 - juris Rn. 14; HessVGH, U.v. 8.4.2014 - 5 A 2213/13 - juris Rn. 26; VGH BW, U.v. 6.11.2013 - 1 S 244/13 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 4.4.2011 - 5 C 11.474 - juris Rn. 7).

  • BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus VG Würzburg, 09.12.2014 - W 7 K 14.799
    Auch unter Berücksichtigung des spezifischen prozesskostenhilferechtlichen Erfolgsmaßstabs (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - juris Rn. 11 ff.) und unter Berücksichtigung des Vortrags des Klägers sind Anhaltspunkte für die Rechtswidrigkeit des Bescheids des Landratsamts ... vom 8. August 2014 nicht erkennbar.
  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11

    Anspruch auf Einbürgerung; Ausschlussgrund, -tatbestand; Bagatellgrenze;

    Auszug aus VG Würzburg, 09.12.2014 - W 7 K 14.799
    Bereits ein Überschreiten der Unbeachtlichkeitsgrenze um ein Drittel wäre nicht mehr geringfügig i.S.d. § 12a Abs. 1 Satz 3 StAG und schließt aus, dass die Strafen außer Betracht bleiben (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 10 C 4/14 - juris Rn. 13; U.v. 20.3.2012 - 5 C 5/11 - juris; HessVGH, U.v. 8.4.2014 - 5 A 2213/13 - juris Rn. 29; VGH BW, U.v. 6.11.2013 - 1 S 244/13 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 4.4.2011 - 5 C 11.474 - juris).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus VG Würzburg, 09.12.2014 - W 7 K 14.799
    Mit Blick auf die Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten dürfen die Anforderungen hinsichtlich der Erfolgsaussichten nicht überspannt werden, vor allem ist es unzulässig, schwierige Rechtsfragen, die in einer vertretbaren Weise auch anders beantwortet werden können, bereits in Vorwegnahme des Hauptsacheverfahrens abschließend im Prozesskostenhilfeverfahren zu erörtern und damit den Zugang zu den Gerichten zu versagen (vgl. BVerfG, B.v. 5.2.2003 - 1 BvR 1526/02 - NJW 2003, 1857).
  • KG, 02.12.2015 - 161 Ss 231/15

    Strafbarer Verstoß gegen das Staatsangehörigkeitsgesetz: Falschangabe zur

    Dementsprechend ist zunächst stets zu prüfen, ob die Einbürgerungsvoraussetzung der Straffreiheit gegeben ist; nur im Falle der Verneinung schließt sich die Prüfung an, ob eine Verurteilung nach § 12a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StAG unbeachtlich sein könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 5/11 - juris Rz. 10; VG Würzburg, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - W 7 K 14.799 - juris Rz. 21, 22).
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